„Nicht der Arzt heilt, sondern die Natur. Der Arzt kann nur ihr getreuer Helfer und Diener sein. Er wird von ihr, niemals aber die Natur vom ihm lernen.“

―Hippokrates

Herzlich willkommen auf der Website von visviva - Praxis für energetische Therapie.

Der Name "vis viva" bedeutet lebendige Kraft und ist eine historische Bezeichnung für die „Energie in der Bewegung“. Das schien uns ein passender Name, ist es doch unser Ziel, dass Menschen und Tiere ein gesundes, energiegeladenes Leben führen können.

Dr. Mathias Bösiger hat sich entschieden, sein gesamtes Wissen für das Wohlbefinden seiner Patientinnen und Patienten einzusetzen. Indem er herausfindet, was der Grund dafür ist, dass die Selbstheilungskräfte des Körpers an ihre Grenzen gestossen sind und diese Selbstheilungskräfte wieder aktiviert, wird die gestörte Harmonie im Organismus ins Gleichgewicht gebracht und Wohlbefinden und Energie kehren zurück.

Dies erreicht er mit dem Test- und Therapieverfahren Bioresonanz-Therapie. Bekannt geworden ist diese Therapie in erster Linie durch die erfolgreiche Behandlung von Allergien. Doch sie ist auch bei vielen anderen Beschwerden wirkungsvoll.

News

AKTUELL: Stärken Sie in der kalten Jahreszeit Ihr Immunsystem.

In der kalten Jahreszeit ist ein starkes, stabiles Immunsystem besonders wichtig. Denn es ist entscheidend für die Abwehr von Erkältungs- und Grippeviren.

Mit Bioresonanz werden Ihre Selbstheilungskräfte angeregt und die Abwehrkräfte verbessert. So können Sie Infektionen vorbeugen.

Aber auch eine bereits ausgebrochene Erkältung oder Grippe kann sehr gut behandelt werden.

ASCA Anerkennung von Dr. Mathias Bösiger

Zahlreiche Krankenversicherer erstatten auf der Grundlage des Gütesiegels der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin ASCA ihren Klienten Leistungen zurück. Dr. Mathias Bösiger von visviva hat für das Jahr 2022 die Anerkennung der ASCA erhalten. >>Sehen Sie hier den Anerkennungsausweis

>>Folgende Krankenversicherer sind Partnerversicherungen der ASCA

WICHTIG:
Jeder Patient, jede Patientin muss sich bei der Krankenkasse vorgängig erkundigen, ob die ausgewählte Behandlungsmethode von seiner/ihrer Zusatzversicherung übernommen wird, und ob der/die behandelnde GesundheitspraktikerIn von der Krankenkasse anerkannt ist (jeder Krankenversicherer vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss seinem Leistungskatalog).